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Neue Regelung der ÖGK für die Zuweisung zu Herz-CT bzw. Prostata-MRT!

  • dozsiegfriedpeer2
  • 27. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Wichtig: Betrifft alle in der ÖGK versicherten Patienten/innen: damit Ihre Herz-CT/Coronar-CT Untersuchung bzw. Prostata-MRT bei der ÖGK auch als Leistung abgerechnet werden kann, brauchen Sie für die Herz-CT/Coronar-CT unbedingt eine Zuweisung von einem Facharzt für Innere Medizin oder Kardiologie bzw. für die Prostata-MRT von einem Facharzt für Urologie (mit Angabe "erhöhter PSA-Wert")! Eine Zuweisung von Ihrem Hausarzt ist leider nicht ausreichend!

Bitte bringen Sie eine entsprechende Zuweisung am Untersuchungstag mit, damit wir Sie ohne Schwierigkeiten betreuen können.



 
 
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